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EU-Drohnenführerschein

 

Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Die wohl wichtigste Neuerung der EU-Drohnenverordnung ist vermutlich das Inkrafttreten des neuen EU-Drohnenführerscheins, der für die meisten Drohnen-Piloten zur Pflicht wird. Laut EU-Drohnenverordnung gibt es grob gesehen zwei wichtige Arten des EU Drohnenführerscheins:

  • den EU-Kompetenznachweises – auch kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3 genannt und
  • das EU-Fernpiloten-Zeugnis – auch großer Drohnenführerschein (EU) A2 genannt 

 

Unterschiede zwischen dem kleinen und dem großen EU-Drohnenführerschein

 

Beim kleinen EU Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) handelt es sich inhaltlich um ein kompaktes Online-Training mit anschließendem Trainigstest und der richtigen Online-Prüfung (Kompetenznachweis). Das Training soll aus Sicht des Gesetzgebers sicherstellen, dass du als Drohnen-Pilot über das nötige Grundwissen verfügt, um eine Drohen(UAV) eigenständig und sicher steuern zu können.

Der Test ist 2-stufig aufgbaut. Zunächst muss der Drohnen-Pilot an einem Trainings-Test teilnehmen. Dieser besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen, die online auszufüllen sind. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Um zur zweiten Stufe zu gelangen, müssen 75% der Fragen korrekt beantwortet werden. Die 2 Stufe ist der eigentliche Kompetenznachweis. In diesem muss der Drohnen-Pilot 40 Multiple-Choice-Fragen beantworten. Zum erfolgreichen Abschluss des Kompetenztestes müssen ebenfalls 75% der Fragen korrekt beantwortet werden. Ist der Kompetenznachweis erfolgreich bestanden, bekommt der Drohen-Pilot ein Zertifikat. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann wiederholt oder aufgefrischt werden.

Der EU-Kompetenznachweis ist derzeit kostenlos und kann direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) auf einer Webseite abgeschlossen werden (hier gehts zur Lern- und Prüfungsplattform). Bevor der Test durchgeführt werden kann, muss man sich als Drohnen-Pilot oder UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren (hier geht es zur Registrierung).

 

Der große EU Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist wesentlich umfangreicher. Zum Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnis ist es zunächst notwendig im Besitz des kleinen Drohnenführerscheins zu sein. Darüber hinaus muss der Drohnen-Pilot ein praktisches Selbst-Training auf offenem Feld durchzuführen (hier genügt es das Training selbstständig durchzuführen und dies anschließend selbst schriftlich zu bestätigen).

Zudem ist es notwendig eine Theorie-Prüfung bei einer dafür zertifizierten Prüfstelle abzulegen (auch online möglich). Diese Schulungen setzen sich aus mehreren Übungsblöcken und Themengebieten zusammen und können von zertifizierten Dienstleistern durchgeführt werden. Die Theorie-Prüfung besteht beim großen EU Drohnenführerschein aus 30 Multiple-Choice-Fragen, die aus drei verschiedenen Fachgebieten stammen.

Nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA beantragt werden. Das Zeugnis hat ebenso wie beim kleinen EU Drohnenführerschein eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann widerholt bzw. aufgefrischt werden. Im Gegensatz zum kleinen EU Drohnenführerschein ist die Prüfungen kostenpflichtig und kostet inkl. vorheriger Schulung zwischen 275,- und 400,- Euro (je nach Anbieter). 

 

Wer benötigt einen Drohnenführerschein?

 

Ein EU-Drohnenführerschein ist für alle Drohnen notwendig, die mehr als 250g wiegen. Ein EU-Drohnenführerschein ist nicht notwendig, wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt. Die Regel gilt sowohl für Drohnen, die noch nicht nach der neuen EU-Drohnenverordnung klassifiziert sind (also so genannte Bestandsdrohnen), als auch für alle klassifizierten Drohnen, die in der Klasse C0 (Drohnen unter 250 Gramm) eingestuft werden. 

Welche Drohne fällt in welche Klasse 

 

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen kann unterschiedlich kategorisiert werden. Für die meisten UAS (unbemanntes Flugsystem/Drohne/Kopter) gelten die EASA-Vorschriften, die den Betrieb von UAS in drei Kategorien einteilen:

  • Die offene Kategorie (OPEN)
  • Die spezielle Kategorie (SPECIFIC)
  • Die zulassungspflichtige Kategorie (CERTIFIED)

Unter die offene Kategorie fällt ein UAS, wenn es:

  • weniger als 25 kg wiegt
  • nicht über Menschenansammlungen betrieben wird (eine Menschenansammlung ist dabei definiert als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen)
  • eine Flughöhe von 120 m über dem Boden (AGL – „Above Ground Level“) nicht überschreitet
  • nur in direkter Sichtverbindung betrieben wird – der so genannten Visual Line of Sight (VLOS) und
  • kein Gefahrgut oder Menschen transportiert.

Unter die spezielle Kategorie fällt ein UAS, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • das Gewicht überschreitet 25 kg
  • der Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m AGL
  • oder in speziellen Lufträumen
  • oder der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung – auf Englisch Beyond Visual Line of Sight (BVLOS).

Unter die zertifizierungspflichtige Kategorie fällt ein UAS, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • der Betrieb erfolgt über Menschenansammlungen
  • es wird risikoreiches Gefahrgut transportiert oder
  • es werden Menschen transportiert

Der Einfachheit halber beschreiben wir fortfolgend nur die Vorgaben für die „Kategorie Offen“, da dies nahezu alle Drohnen-Piloten betreffen dürfte und alle gängigen Anwendungsfälle abdeckt. 

Die offene Kategorie

 

Die OFFENE Kategorie ist jene Kategorie von UAS, die den „einfachsten“ Regelungen unterliegt. Der Begriff der OFFENEN Kategorie darf jedoch nicht fehlinterpretiert werden – es bestehen sehr wohl Regelungen, auch für diese Kategorie!

Der Betrieb von UAS in der OFFENEN Kategorie erfordert üblicherweise keine vorherige Erklärung (Deklaration) und auch keine vorherige Genehmigung oder Zertifizierung. Ein Flug in der OFFENEN Kategorie darf durchgeführt werden, wenn:

  • das UAS den technischen Anforderungen entspricht
  • der Fernpilot / die Fernpilotin die Betriebsregeln erfüllt
  • der Fernpilot / die Fernpilotin adäquat qualifiziert ist und
  • der Betreiber / die Betreiberin registriert ist (sofern notwendig).

In Abhängigkeit von dem Bereich, über dem der Flug stattfinden soll, fällt der Betrieb zudem in eine der Unterkategorien A1, A2 oder A3. Außerdem werden UAS in Abhängigkeit von der maximalen Abflugmasse und der technischen Ausstattung in eine der folgenden „technischen Klassen“ eingeteilt, die auch jeweils einer Unterkategorie zugeordnet sind: C0, C1, C2, C3 oder C4.

Die Kategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie – sie erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sogar in dicht besiedelten Gebieten und über vereinzelten Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!). Im Gegenzug dürfen für einen solchen Betrieb nur sehr leichte UAS (< 250 g (Unterkategorie C0), bzw. < 900 g (Unterkategorie C1)) verwendet werden, wodurch das Risiko eines Personenschadens minimiert wird. Für leichte UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen 250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich.

Die Kategorie A2 erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen nur in einer sicheren Entfernung von Menschen, dafür aber mit schwereren, größeren UAS (bis zu 4 kg (Unterkategorie C2)). Hierfür muss neben dem Online-Training und der Online-Prüfung eine praktische Selbstschulung sowie eine Theorieprüfung absolviert werden. In Österreich wird diese Theorieprüfung bei Austro Control abgenommen, in Deutschland bei entsprechend anerkannten Stellen.

In der Kategorie A3 sind Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen erlaubt, die bis zu 25 kg wiegen (Unterkategorie C3+C4). Als Sicherheitsvorkehrung ist bei solch großen UAS jedoch auch ein weiter Sicherheitsabstand zu allen Menschen, besiedelten Gebieten, Erholungsgebieten, Industrieanlagen, usw. einzuhalten. Als Qualifikation sind das Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich. 

Erfahrungsbericht aus der Praxis (Onlinetraining + Prüfung) 

 

Wir von Faszination Drohne haben den Kompetenztest für den kleinen Drohnenführerschein bereits durchgeführt. Unseren vollständigen Erfahrungsbericht findest Du im nachstehenden Video.

  

 

 

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